Die hauswirtschaftliche Versorgung gehört zu unserem Leistungsangebot der häuslichen Pflege und umfasst alle regelmäßig auszuführenden Alltagsaufgaben.
Den Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45b (SGBXI) haben seit dem 01.01.2017 alle Pflegebedürftigen mit dem Pflegegrad 1 – 5.
Die Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Höhe von 125,00 Euro monatlich können unter anderem für Dienstleistungen im Haushalt (z.B. Reinigung der Wohnung, Wäschepflege, Einkaufshilfe, Botengänge) genutzt werden.
Unser geschultes Personal übernimmt alle hauswirtschaftlichen Verrichtungen, die für ein gepflegtes, sauberes zu Hause erforderlich sind.
Bitte beachten Sie aber, dass ein Hilfsbedarf im hauswirtschaftlichen Bereich nicht ausreicht, um bei der Pflegeversicherung eine (höhere) Pflegebedürftigkeit anerkannt zu bekommen.