Das Sozialgesetz regelt mit § 45b SGB XI Betreuungs- und Entlastungsleistungen, welche zusätzlich zum Pflegegeld für Patienten mit Pflegegrad 1 bis 5 gewährleistet werden. Unabhängig vom Pflegegrad wird ein Entlastungsgeld in Höhe von 125,00 Euro pro Monat gewährt.
Voraussetzung ist, dass dieses für Erstattungen von Aufwendungen verwendet wird, welche in einem direkten Zusammenhang damit stehen, wie wir sie zum Beispiel anbieten.
Unsere Leistungen umfassen hauswirtschaftliche Leistungen sowie Betreuungsleistungen. Auch ein Begleitservice steht zur Auswahl, bei dem wir Patienten bei Arztbesuchen oder zur Krankenkasse zur Seite stehen.
Mit unserer Alltagsbetreuung sorgen wir für Unterhaltung und Abwechslung. Das kann der Spaziergang zu Mobilisation sein, oder spezielle Angebote für Demenzkranke (10-Minuten-Aktivierung, Gedächtnistraining, Erinnerungspflege). Zudem kümmern wir uns gerne um sinnvolle Beschäftigung der Patienten, indem wir beispielsweise zusammen lesen, Gesellschaftsspiele machen, singen, basteln oder backen. Gerne übernehmen wir auch die Unterstützung von pflegenden Angehörigen.